Betreffend den Verkauf von Design Yacht-Reisen über die Internetseite www.noveltours.lu

Liebe Gäste,

Vermittler der auf www.noveltours.lu beschriebenen Reisen ist Novel Tours S.à r.l., Sociéte à responsabilité limitée, vertreten durch die Geschäftsführung, im Folgenden „Novel Tours“ genannt. Die nachfolgenden Informationen und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, den Kunden, und Novel Tours als Reisevermittler von fremden Leistungen, weshalb wir Sie bitten, sie unbedingt zu lesen.

 

Texte, Beschreibungen, Prospekte und sonstige veröffentlichten Werbetexte, die von Hoteliers oder regionalen Tourismusorganisationen erstellt wurden, können Novel Tours gegenüber rechtlich nicht geltend gemacht werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil des Reisevertrages, die Sie mit dem Vertragsabschluss akzeptieren. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt wurden sind „null und nichtig“. Darüber hinaus unterliegen spezielle Programme, die nicht im aktuellen Katalog aufgeführt sind, den gleichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

  1. ABLSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
    Mit der Anmeldung bietet der Kunde der NOVEL TOURS den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

 

  • Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Anmeldende verpflichtet sich, alle Angaben zu mitreisenden Personen wahrheitsgemäß und korrekt anzugeben (insbesondere das Alter mitreisender Kinder, Angaben zur Person der Reisen etc.). Die Anmeldeerklärung bedarf keiner bestimmten Form.

 

  • Der Reisevertrag kommt durch unsere Annahme zustande. Hiervon werden Sie durch unsere schriftliche Reisebestätigung informiert.

 

  • Bei einer Buchung über die Internetseite kommt der Reisevertrag sofort durch die Reservierung zustande. In diesem Fall übersenden wir Ihnen unverzüglich unsere schriftliche Reisebestätigung per eMail.

 

  • Vermittlung von fremden Leistungen. Vermittelt NOVEL TOURS ausdrücklich im fremden Namen Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistung, z.B. Yachten, Flüge, Hotelzimmer, Mietwagen, etc., so schuldet NOVEL TOURS nur ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.

 

  • Angebote von NOVEL TOURS werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Da NOVEL TOURS jedoch bezüglich der Verfügbarkeit der jeweiligen Leistungen von Dritten abhängig ist, sind auch individuell erstellte Angebote von NOVEL TOURS unverbindlich. Der Reisevertrag wird für NOVEL TOURS erst verbindlich, wenn diese dem Kunden die Buchung und den Preis der Reise zumindest in Textform bestätigt. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird NOVEL TOURS dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Hierzu ist NOVEL TOURS nicht verpflichtet, wenn die Buchung des Kunden weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche usw.) bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung von NOVEL TOURS in Textform. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung nicht zumindest in Textform erfolgt, sind Wünsche aus der Buchungskorrespondenz nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

 

  • Bei besonders umfangreichen Reisewünschen ist NOVEL TOURS berechtigt, die Erstellung von Gesamtreiseangeboten von einer einmalig vorab zu bezahlenden und im Falle der verbindlichen Buchung anrechenbaren Bearbeitungsgebühr abhängig zu machen.

 

  • Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von NOVEL TOURS vor, an das es für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindefrist gegenüber NOVEL TOURS die Annahme erklärt.

 

  • Grundsätzlich werden die Reiseunterlagen bis 10 Tagen der Abreise dem Kunden zugestellt oder in den Geschäftsräumen von NOVEL TOURS ausgehändigt, jedoch frühestens nach Eingang der Zahlung.

 

  • Der Kunde wird gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrt-unternehmens. Sobald die Identität endgültig feststeht, erfolgt eine entsprechende Unterrichtung. Im Falle eines Wechsels des ausführen Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird dies unverzüglich mitgeteilt. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, ist unter noveltours.lu abrufbar.
  1. BEZAHLUNG
    • Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung ist, wenn nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde, eine Anzahlung von 50% des Reisepreises zzgl. ggf. anfallender Prämie für eine Reiserücktrittsversicherung fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis nicht 75 Euro, so darf der volle Reisepreis werden. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig, wenn nichts anders im Einzelfall vereinbart wurde und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.

 

  • Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reisepreis in voller Höhe bei Übergabe der in Satz 1 genannten Dokumente sofort fällig. Es können sich für einzelne Leistungen (z.B Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben.

 

  • Stornoentschädigungen sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind, soweit nicht ausdrücklich ein anderes bestimmt ist, jeweils sofort mit Rechnungsstellung fällig.

 

  • Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Kunde keinen Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen. Bei nicht erfolgtem vollständigem Zahlungseingang bis 5 Werktage vor Reiseantritt ist kein Versand der Originalunterlagen möglich.

 

  • Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig bei NOVEL TOURS ein, sind die hierdurch entstehenden Kosten (z.B. für Hinterlegung der Reisedokumente am Flughafen, für Eilzustellung usw.) vom Kunden zu tragen.

 

  • Wenn der Reisepreis bis zum Antritt der Reise auch nach Inverzugsetzung innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist nicht vollständig bezahlt wird, werden wir von unserer Leistungspflicht freigestellt und sind berechtigt, einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe der Rücktrittsgebühren als Mindestschaden zu verlangen. Sie sind berechtigt uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.
  1. REISEVERSICHERUNGEN
    • In den ausgewiesenen Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. NOVEL TOURS empfiehlt insbesondere den Abschluss von Reisegepäck,- Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Reisehaftpflicht-, Auslands-kranken,- und Reiseunfallversicherungen.

 

  • Ein Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. NOVEL TOURS handelt insoweit ausschließlich als Vermittler. Die Details des Versicherungsvertrages, insbesondere hinsichtlich Rechten und Pflichten, Rücktritt und Beginn des Versicherungsschutzes bestimmen sich nach den Versicherungsbedingen sowie im Übrigen nach den gesetzlichen Regelungen. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und grundsätzlich mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. NOVEL TOURS weist darauf hin, dass Versicherungsschutz regelmäßig erst mit Zahlung der Prämie besteht.

 

  • Ein nachträglicher Abschluss einer Reiserücktrittversicherung ist nach verbindlichem Abschluss des Reisevertrages teilweise nur noch eingeschränkt möglich. Dies kann auch für sonstige Versicherungen gelten. Die Details richten sich diesbezüglich ebenfalls nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherers.
  1. LEISTUNGEN
    • Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog, den allgemeinen Hinweisen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Katalog enthaltenen Angaben sind für NOVEL TOURS bindend. NOVEL TOURS behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlichen informiert wird.

 

  • Die von Ihnen gebuchte Reise beginnt und endet zu den in der Reisebestätigung angegebenen Abreise- und Ankunftstagen. Die genauen Abflugs- und Ankunftszeiten, Orte von Zwischenstationen und die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen werden Ihnen rechtzeitig vor Beginn der Reise mitgeteilt.

 

  • Falls eine Reise mit Halb- oder Vollpension ausgeschrieben ist, beginnt die angegebene Verpflegung mit dem ersten Abendessen im Zielland und endet mit dem Frühstück am letzten Tag im Zielland, sofern unter der Rubrik Leistung im Katalog nichts anderes aufgeführt ist.
  1. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
    • Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von NOVEL TOURS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

 

  • NOVEL TOURS ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder –Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

 

  • Sofern wegen eines nicht von NOVEL TOURS zu vertretenden Umstandes eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung erforderlich wird, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn NOVEL TOURS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch NOVEL TOURS über die Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.
  1. PREISANPASSUNG

NOVEL TOURS behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folg zu ändern.

 

  • Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann NOVEL TOURS den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
  1. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann NOVEL TOURS vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
  2. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so erbebenen Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann NOVEL TOURS vom Kunden verlangen.

 

  • Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber NOVEL TOURS erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

 

  • Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für NOVEL TOURS verteuert hat.

 

  • Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt erlangt wird, ist unwirksam. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eigetreten und bei Vertragsschluss für NOVEL TOURS nicht vorhersehbar waren.

 

  • Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat NOVEL TOURS den Kunden unverzüglich nach Kenntnis darüber zu informieren. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5% hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Er kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn NOVEL TOURS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von NOVEL TOURS diesem gegenüber geltend zu machen.

 

  • Wenn NOVEL TOURS der Reisepreis aufgrund sehr frühzeitiger Buchung noch nicht vorliegt, weist NOVEL TOURS in der Beratung und der Rechnung darauf hin und berechnet den endgültigen Reisepreis sobald dieser feststeht. In diesem Fall kann der Gast bei einer Preiserhöhung von über 10% kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
  1. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNGEN, ERSATZPERSONEN
    • Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei NOVEL TOURS. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Kunde ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reise-unterlagen zurückzugeben.
    • Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, tritt er die Reise nicht an oder kann die Reise auf Grund seines Verschuldens nicht durchgeführt werden, so kann NOVEL TOURS Ersatz für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich erbrachte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Falls eine Bezahlung mit Kreditkarte stattgefunden hat, werden die Disagio Kosten von 1% für bereits bezahlten Betrag bei einem Storno nicht erstattet.

 

  • NOVEL TOURS kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschalisieren:
  • Bis 31. Tag vor Reisebeginn

25 % des Reisepreises.

  • ab 23. Bis 30. Tag vor Reisebeginn

30 % des Reisepreises.

  • ab 16. Bis 22. Tag vor Reisebeginn

35 % des Reisepreises.

  • ab 8. Bis 15. Tag vor Reisebeginn

50 % des Reisepreises.

  • ab 4. Bis 7. Tag vor Reiseantritt

75 % des Reisepreises.

  • Bis 3. Tag vor Reiseantritt

90 % des Reisepreises.

  • am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt

(no-show) 95 % des Reisepreises.

  1. Rundreisen
  • Bis 31. Tag vor Reisebeginn

25 % vom Reisepreis.

  • ab dem 30. Tag vor Reisebeginn

90 % vom Reisepreis.

  • am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 95 % des Reisepreises.
  1. Schiffsreisen/Kreuzfahrten/Spezialprogramme
  • Bis 31. Tag vor Reisebeginn

25 % vom Reisepreis.

  • ab dem 30. Tag vor Reisebeginn

40 % des Reisepreises.

  • ab dem 22. Tag vor Reisebeginn

50 % des Reisepreises.

  • ab dem 15. Tag vor Reisebeginn

60 % des Reisepreises.

  • ab dem 7. Tag vor Reiseantritt

80 % des Reisepreises.

  • ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt (no-show) 95 % des Reisepreises.

NOVEL TOURS behält sich vor, in Abweichung von den vorstehend aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit NOVEL TOURS nachweisen kann, dass NOVEL TOURS wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist NOVEL TOURS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der erbrachten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

 

  • Für Die Berechnung dieser Fristen ist der Tag maßgeblich, an dem NOVEL TOURS die Rücktrittserklärung zugegangen ist. Sofern die Reise aus anderen Gründen als dem Rücktritt des Kunden storniert oder nicht durchgeführt wird, ist der Tag maßgeblich, an dem feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt wird bzw. NOVEL TOURS zum Rücktritt berechtigt ist. NOVEL TOURS weist ausdrücklich darauf hin, dass das Büro nur werktäglich von Montag bis Freitag und nur bis 18 Uhr besetzt ist.

 

  • Dem Kunden bleibt es unbenommen, NOVEL TOURS nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale. Sollten die NOVEL TOURS durch die Stornierung entstandenen Kosten nachweisbar höher sein, als die unter Ziffer 7.2 angegebenen Pauschalbeträge, wo wird dieser höhere Betrag vom Kunden geschuldet. NOVEL TOURS empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (vgl. Punkt 3). Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

 

  • Stornierungen von Teilleistungen einer Reise (sofern möglich) gelten als Umbuchung. Für die Stornierung von Versicherungspaketen wird jedoch sofern eine Stornierung nach den Versicherungs-bedingungen überhaupt möglich ist, nur eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15 Euro erhoben.

 

  • Bei Stornierung eines gesamten Reise-vertrages können die Versicherungspakete ebenfalls storniert werden. Dies gilt jedoch nicht für die Reiserücktrittskostenversicherung, die in jedem Fall bestehen bleibt.

 

  • Ein Anspruch auf Änderungen nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder des Ortes der Rückreise, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluglinie (Umbuchung) besteht grundsätzlich nicht. NOVEL TOURS ist jedoch bemüht, Wünsche des Kunden nach Umbuchungen zu realisieren. Hierfür berechnet NOVEL TOURS bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von mindestens 50 Euros (jetzt 75 Euro – max. 250 € pro Vorgang zzgl. der Gebühren des Leistungsträgers) pro Person. Umbuchungswünsche, die später als 45 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Punkt 7.2 bis Punkt 7.4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Die Kosten für eine individuelle Flugverlängerung betragen mindestens 100 Euro Aufpreis pro Person. Keine Umbuchungen stellen Buchungen von im Katalog ausgeschriebenen Anschluss-programmen sowie Hotelverlängerungen, die über NOVEL TOURS gebucht werden, dar.

 

  • Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. NOVEL TOURS kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde NOVEL TOURS als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. NOVEL TOURS berechnet für derartige Änderungen ein eigenes aufwandsabhängiges Umbuchungsentgelt in Höhe von 50 Euro pro Stunde, mindestens jedoch 30 Euro pro Person, die in einen Vertrag eintritt. Darüber hinaus sind von den Gesamtschuldnern eventuell anfallende Gebühren der Leistungsträger zu übernehmen.
  1. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH NOVEL TOURS

In folgen Fällen kann NOVEL TOURS vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

 

  • Ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch NOVEL TOURS nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maβe vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

 

  • Bis 15 Tage vor Reisebeginn

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist NOVEL TOURS verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen. Und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.

 

  • Bis 4 Wochen vor Reiseantritt

Sofern NOVEL TOURS wegen Verschulden des Kunden berechtigter Weise vom Vertrag zurücktritt oder diesen kündigt, bestimmen sich die Ersatzansprüche von NOVEL TOURS nach Ziffer 7.2 bis 7.4 (Stornogebühren). Bezüglich der Höhe der Gebühren kommt es darauf an, wann frühestens ein zweifelsfreier Rückstritt bzw. eine Kündigung möglich gewesen wäre. Sofern NOVEL TOURS Fristen gesetzt hatte, ist davon auszugehen, dass ein zweifelsfreier Rücktritt erst nach Ablauf dieser Frist zulässig war.

  1. AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE – HÖHERE GEWALT
    • Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl NOVEL TOURS als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so entfällt der Anspruch von NOVEL TOURS auf den Reisepreis. Jedoch kann NOVEL TOURS für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Falle der Kündigung durch NOVEL TOURS ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn NOVEL TOURS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem Angebot von NOVEL TOURS anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Rücktrittserklärung durch NOVEL TOURS diesem gegenüber geltend zu machen.

 

  • Weiterhin ist NOVEL TOURS verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen NOVEL TOURS und der Kunde je zur Hälfte. Im Übrigen hat die Mehrkosten der Kunde zu tragen.

 

  • Sofern NOVEL TOURS wegen Verspätungen gesetzlich verpflichtet ist, dem Kunden eine Hotelunterbringung zu verschaffen, so wird nur eine Unterbringung in einem dem landestypischen Durchschnitt entsprechenden Hotel geschuldet. Sofern der Kunde eine Unterbringung in einer höherpreisigen Unterkunft verlangt, hat er die Mehrkosten gegenüber einem Durchschnittshotel selbst zu tragen.
  1. ABHILFE, MINDERUNG, KÜNDIGUNG UND SCHADENSERSATZ
    • Abhilfe

Wird die Reiseleitung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. NOVEL TOURS kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige oder höher-wertige Ersatzleistung erbracht wird. NOVEL TOURS kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

 

  • Minderung des Reisepreises

Der Kunde kann nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reispreises (Minderung) verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, Mangel anzuzeigen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.

 

  • Kündigung des Vertrages

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet NOVEL TOURS innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für NOVEL TOURS erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von NOVEL TOURS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse die Kunden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet NOVEL TOURS den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Im Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen empfiehlt NOVEL TOURS die Kündigung schriftlich zu erklären.

 

  • Schadensersatz

Der Kunde kann bei Vorliegen eines Mangels unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den NOVEL TOURS nicht vertreten hat.

  1. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
    • Die vertragliche Haftung von NOVEL TOURS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
  • soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde
  • oder soweit NOVEL TOURS für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

  • Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet NOVEL TOURS bei Sachschäden bis 4.100 EURO. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reise-gepäckversicherung (vgl. auch Punkt 3) empfohlen.

 

  • Ein Schadenersatzanspruch gegen NOVEL TOURS ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

 

  • Wir haften nicht für mangelhafte Leistungen sowie Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden(z.B. Ausflüge, Mietwagen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort). Wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Vermittlung durch die Reiseleitung oder Teilnahme derselben an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

 

  • Kommt NOVEL TOURS bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt die Haftung auch nach Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

 

  • Kommt NOVEL TOURS die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur Flüge aus USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Im Übrigen finden bei Flugreisen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfrachtführers Anwendung, auf die wir den Reiseteilnehmer durch Vorlage dieser Bedingungen ausdrücklich hinweisen. Sofern NOVEL TOURS in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet NOVEL TOURS nach den für diese geltenden Bestimmungen.

 

  • Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von Novel Tours Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich Novel Tours bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
  1. MITWIRKUNGSPFLICHT
    • Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

 

  • Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist keine Reiseleitung verfügbar, ist die Anzeige gegenüber dem jeweiligen Leistungserbringer zu machen. Es wird darum gebeten, wenn möglich auch NOVEL TOURS an seinem Geschäftssitz zu verständigen. Weder die Reiseleitung noch der Leistungserbringer sind berechtigt, Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen.
  1. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
    • Ansprüche wegen nicht Vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber NOVEL TOURS geltend zu machen. NOVEL TOURS empfiehlt im Interesse des Kunden eine schriftliche Geltendmachung. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

 

  • Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Dies gilt jedoch nicht vertragliche Ansprüche, die auf den Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden gerichtet sind oder die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von NOVEL TOURS, seiner gesetzlichen Vertretung oder seiner Erfüllungs-gehilfen beruhen. Solche Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und NOVEL TOURS Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder NOVEL TOURS die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

 

  • Die Abtretung von Ansprüchen gegen NOVEL TOURS ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.
  1. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITS-VORSCHRIFTEN
    • NOVEL TOURS unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über deren eventuelle Änderungen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

 

  • NOVEL TOURS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde NOVEL TOURS mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass NOVEL TOURS die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa acht Wochen rechnen.

 

  • NOVEL TOURS weist ausdrücklich auf die diesbezüglichen Angaben in den Katalogen sowie in der Reiseinformation zur betreffenden Reise. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch NOVEL TOURS bedingt sind.

 

  • Erkundigen Sie sich bei NOVEL TOURS, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt. Achten Sie darauf, dass der Reisepass oder Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Insbesondere wird für Reisen ins Ausland ab dem Jahr 2012 auch für Kinder ab Geburt ein eigenes Reisedokument (Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis) benötigt.

 

  • Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat über Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

 

  • Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als acht Tage und nicht älter als drei Jahre (Pocken) bzw. zehn Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z.B Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren. Für entsprechende Informationen wenden Sie sich bitte an NOVEL TOURS.
  1. ZOLL- UND DEVISENVORSCHRIFTEN

Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschieden Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.

  1. DATENSCHUTZ

Die personenbezogenen Daten, die NOVEL TOURS vom Kunden erhält, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir verpflichten uns diese Daten zu schützen, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu beachten und dazu alle notwendigen technischen und organisatorischen Maβnahmen zu ergreifen, um die Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung, dem zufälligen Verlust, der unberechtigten Änderung, der unberechtigten Verbreitung oder dem unberechtigten Zugriff insbesondere wenn die Daten bei der Verarbeitung in einem Netz übertragen werden, sowie gegen jede andere Form der unrechtmäßigen Verarbeitung zu schützen.

 

Wenn Sie uns Ihre persönlichen Daten mittels einer Eintragung, einer Umfrage, einer Online-Buchung, einer Informations- bzw. Serviceanfrage oder eines Vertragsabschlusses mitteilen, ist die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten durch Novel Tours sichergestellt. Wir analysieren Ihre Angaben, um Ihnen den gewünschten Service zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus möchten wir Sie zukünftig über für Sie interessante Produkte und Leistungen informieren oder für solche Produkte und Leistungen werben. Im Falle von gefährlichem, undiszipliniertem oder unmoralischem Verhalten ist es möglich, dass Ihre persönlichen Daten eine spezifische Behandlung erforderlich machen.

 

Mit Ausnahme der Fälle, in denen die Übermittlung von personenbezogenen Daten an eine Stelle erforderlich ist, die im Namen und unter der alleinigen Kontrolle Novel Tours agiert, um die oben beschriebenen Zweck zu erreichen, werden die persönlichen Daten nicht an kommerzielle Gesellschaften oder Organisationen übermittelt. Hiervon ausgenommen ist die Datenweitergabe zum Zweck der Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche.

 

NOVEL TOURS wird Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit Sie dies ausdrücklich wünschen.

 

Sowohl der Speicherung als auch Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken können Sie selbstverständlich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Ebenso können Sie jederzeit Auskunft über Ihre bei NOVEL TOURS gespeicherten Daten sowie deren Löschung verlangen.

  1. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge, ebenso wenig wie die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen die Unwirksamkeit der Gesamtheit dieser Bedingungen nach sich zieht.

  1. GÜLTIGKEITEN

Sämtliche Angaben in den von NOVEL TOURS herausgegebenen Prospekten über Leistungen, Programme, Termine, Abflugzeiten, Preise und Reisebedingungen entsprechen dem Stand bei der Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte, Internet etc.) oder Preislisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleich lautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.

  1. GERICHTSSTAND
    • Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche usw.) bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung des Textformzwangs.

 

  • Unsere Verträge und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen luxemburgischem Recht. Ist eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.

 

  • Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Durchführung, Anwendung oder der Auslegung unserer Verträge beziehungsweise unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben und die nicht gütlich beigelegt werden können, sind die entsprechenden Gerichte der Stadt Luxemburg zuständig.
  1. VERANSTALTER:

Novel TOURS SARL

Geschäftsführer: Jörg Lorson

RCS No:    B207495

VAT No:    LU28924281

 

Luxembourg im März 2017